Gastaufnahmevertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästehaus Janßen

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer mündlich oder in Textform bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.
  2. Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

          Stornierungsfristen:
bis 31 Tage vor Anreise kostenfrei
bis 21 Tage vor Anreise 40 % des Reisepreises
bis 8 Tage vor Anreise 60 % des Reisepreises

Bei einer kurzfristigen Stornierung werden 80 % des Reisepreises berechnet.
Diese Regelung ist gültig, wenn das gebuchte Zimmer nicht anderweitig weitervermietet werden kann.

Bei vorzeitigem Beenden des Aufenthaltes nach erfolgter Anreise kann keine Teilkostenrückerstattung geleistet werden.

  1. Wir empfehlen den Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung.
  2. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Quartier ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Quartier, wenn nicht anders vereinbart, bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei kurzfristiger Vermietung ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Aufschlag zu erheben.
  3. Der Gast ist haftbar für die von ihm verursachten Schäden.
  4. Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise sowohl vom Vermieter als auch vom Gast geltend gemacht werden.
  5. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Cuxhaven als vereinbart.